News Die Bibliothek beteiligt sich am Kulturpass 15. März 2013

Logo Kunst und Kultur f. Website

Die Marktgemeinde Lustenau beteiligt sich neben 60 anderen Kultureinrichtungen in Vorarlberg an der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ und erklärt sich somit solidarisch mit Menschen, die sich einen Kulturbesuch nicht leisten können.

Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Die Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" ist ein Projekt, das Kunst und Kultur für alle Menschen zugänglich machen will. Der Kulturpass ermöglicht Menschen in finanziell prekärer Situation den kostenlosen Eintritt für Kulturveranstaltungen und –häuser in Lustenau und in Österreich, die an der Aktion beteiligt sind.

Für wen ist der Kulturpass?

Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Arbeitslose, Flüchtlinge oder auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern an der Armutsgefährdungsgrenze leben. Der Kulturpass fungiert als eine Art „Zahlungsmittel“. Kulturpass-BesitzerInnen reservieren eine ganz normale Karte und erwerben diese nach Vorlage des Kulturpasses und einem Lichtbildausweis. Dies garantiert, dass es sich bei den Karten nicht um Restkarten handelt. Wichtig ist die Idee der Solidarität, die bei der Finanzierung dieser Gratis-Karten eine zentrale Rolle spielt.

Im Sozialreferat erhältlich

Der Kulturpass wird in Vorarlberg inzwischen bei 30 Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich ausgestellt. In Lustenau ist der Kulturpass ab sofort im Sozialreferat der Marktgemeinde Lustenau während der Öffnungszeiten im Rathaus erhältlich und ist für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

Vielfältiges Kulturangebot

Der Kulturpass schafft derzeit Zutritt zu circa 50 kulturellen Einrichtungen in Vorarlberg und zu über 500 in ganz Österreich. In Lustenau ist er in folgenden Einrichtungen gültig:

  •     Kulturreferat Lustenau, Eigenveranstaltungen
  •     Historisches Archiv Lustenau
  •     Galerie Stephanie Hollenstein
  •     Bibliothek Lustenau, Jahreskarte und Eigenveranstaltungen

    Rheintalische Musikschule, Eigenveranstaltungen

Die Idee hinter dem Kulturpass

Initiiert wurde die Aktion 2003 vom Schauspielhaus Wien und der Armutskonferenz. Den Kulturpass gibt es bereits in 6 österreichischen Bundesländern. Auf Betreiben des Theater KOSMOS wurde die Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" 2008 auch in Vorarlberg eingeführt. Inzwischen sind nahezu 60 Kulturstätten und –veranstalter in Vorarlberg bereit, mitzumachen. „Es gibt keinen Grund, warum Menschen das kulturelle Angebot vorenthalten werden sollte, nur weil ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen“, hält Martin Schenk von der Armutskonferenz die Bedeutung der Aktion fest.

Informationen zum Kulturpass

Informationen und Anmeldeformulare zur Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" gibt es im Sozialreferat der Marktgemeinde Lustenau bei Yvonne Ulrich unter der T 8181-303, auf der Homepage www.hungeraufkunstundkultur.at sowie beim Theater KOSMOS bei Petra Thurnher unter T 05574 440344 (Mittwoch und Donnerstag von 10.00 bis 13.00 Uhr) oder bei Konrad Steurer unter T 05572 23113-15.

  • Der Kulturpass gilt für 1 Erwachsenen in Verbindung mit dem eigenen Licht bildausweis.
  • Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass für 1 Erwachsenen und 1 Kind gültig.
  • Kinder (bis 10 Jahre), die im Vorarlberger Familienpass (www.vorarlberg.at/familienpass) eingetragen sind, haben freien Eintritt bei Kinder- bzw Jugendveranstaltungen. Bei Bedarf kann diesen Kindern ein eigener Kulturpass ausgestellt werden.
  • Als Jugendliche/r (ab 10 Jahren) bekomme ich einen eigenen Pass, sofern meine Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben. Gilt nur in Verbindung mit Schüler- bzw eigenem Lichtbildausweis.
  • Als Jugendliche/r (ab 16 Jahren) werde ich entsprechend meinem Haushaltseinkommen bewertet.
  • Als Studierende/r bekomme ich den Kulturpass, sofern mir soziale Leistungen oder besondere Unterstützungen von der Universität / ÖH gewährt werden.