Hunger auf Kunst und Kultur

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Was ist der Kulturpass? 
Die Marktgemeinde Lustenau beteiligt sich neben 60 anderen Kultureinrichtungen in Vorarlberg an der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ und erklärt sich somit solidarisch mit Menschen, die sich einen Kulturbesuch nicht leisten können. Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Die Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" ist ein Projekt, das Kunst und Kultur für alle Menschen zugänglich machen will. Der Kulturpass ermöglicht Menschen in finanziell prekärer Situation den kostenlosen Eintritt für Kulturveranstaltungen und –häuser in Lustenau und in Österreich, die an der Aktion beteiligt sind.

Für wen ist der Kulturpass?
Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Arbeitslose, Flüchtlinge oder auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern an der Armutsgefährdungsgrenze leben. Der Kulturpass fungiert als eine Art „Zahlungsmittel“. Kulturpass-BesitzerInnen reservieren eine ganz normale Karte und erwerben diese nach Vorlage des Kulturpasses und einem Lichtbildausweis. Dies garantiert, dass es sich bei den Karten nicht um Restkarten handelt. Wichtig ist die Idee der Solidarität, die bei der Finanzierung dieser Gratis-Karten eine zentrale Rolle spielt.

Im Sozialreferat erhältlich
Der Kulturpass wird in Vorarlberg inzwischen bei 30 Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich ausgestellt. In Lustenau ist der Kulturpass im Sozialreferat der Marktgemeinde Lustenau während der Öffnungszeiten im Rathaus erhältlich und ist für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

Vielfältiges Kulturangebot
Der Kulturpass schafft derzeit Zutritt zu circa 50 kulturellen Einrichtungen in Vorarlberg und zu über 500 in ganz Österreich.

In Lustenau ist er in folgenden Einrichtungen gültig:

  1. Kulturreferat Lustenau: Eigenveranstaltungen
  2. Historisches Archiv Lustenau
  3. Dock 20 
  4. Bibliothek Lustenau: Jahreskarte und Eigenveranstaltungen
  5. Rheintalische Musikschule: Eigenveranstaltungen

Informationen zum Kulturpass

  • Der Kulturpass gilt für 1 Erwachsenen in Verbindung mit dem eigenen Lichtbildausweis.
  • Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass für 1 Erwachsenen und 1 Kind gültig.
  • Kinder (bis 10 Jahre), die im Vorarlberger Familienpass eingetragen sind, haben freien Eintritt bei Kinder- bzw. Jugendveranstaltungen. Bei Bedarf kann diesen Kindern ein eigener Kulturpass ausgestellt werden.
  • Jugendliche (ab 10 Jahren) bekommen einen eigenen Pass, sofern die Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben. Gilt nur in Verbindung mit Schüler- bzw eigenem Lichtbildausweis.
  • Jugendliche (ab 16 Jahren) werden entsprechend ihrem Haushaltseinkommen bewertet.
  • Studierende/r erhalten den Kulturpass, sofern ihnen soziale Leistungen oder besondere Unterstützungen von der Universität/ÖH gewährt werden.
Yvonne Ulrich
T +43 5577 8181-3003 E-Mail senden

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Rathausstraße 1